Konzeption Klettern und Naturschutz im Bochumer Bruch
Landesverband Nordrhein-Westfalen des Deutschen Alpenvereins e.V.
Stand: 17.11.2005
Vorbemerkung
In der bis zum 31.12.2005 laufenden Probephase darf die nachfolgende Konzeption zum Klettern und
Naturschutz im Bochumer Bruch noch nicht vollständig umgesetzt werden. Der Beschluss des
Landschaftsbeirats beim Kreis Mettmann hat hier zu Einschränkungen geführt: Es darf zunächst nur
die große Wand im Osten beklettert werden (Sektor I). Hinsichtlich der ursprünglich vorgesehenen
Kontingentierung der Kletterer in den Monaten April (30), Mai (40) und Juni (40) gilt in der
Probephase die Beschränkung April (20), Mai (30) und Juni (30). Der DAV muss außerdem noch die Felsen von einem Gutachter auf Moose und Flechten untersuchen lassen.

